Vom Winde verweht

Kilometerweite Giftfracht durch die Luft

Ein wichtiges Anliegen der Ökobauern ist die Produktion unbelasteter Lebensmittel.  Eine Qualität von Bio-Lebensmitteln resultiert demnach aus der Kontrolle eines sauberen Produktionsprozesses ohne die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Folgerichtig sind Bio-Produkte häufig frei von Pestizidrückständen oder weisen zumindest deutlich geringere Belastungen auf. Einen Anspruch auf Rückstandsfreiheit können jedoch auch Bio-Produkte nicht erheben, da auch deren Produktion Umwelteinflüssen ausgesetzt ist, die Bio-Bauern nicht beeinflussen können. Die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft ist daher seit jeher eine Belastungsquelle für Pflanzenschutzmittelrückstände und sehr problematisch.

Mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastete Produkte sind natürlich nicht mehr als Bio-Produkte vermarktbar. Ein Bio-Bauer kann dann sein nach bestem Wissen und Gewissen sauber produziertes Lebensmittel nicht mehr verkaufen. Einen Anspruch auf Schadensersatz kann er aber nur geltend machen, wenn der Verursacher nachgewiesen werden kann. In der Praxis ist das selten möglich und der Ärger auf dem Land ist damit vorprogrammiert.  

 

Seit einigen Jahren tritt zudem ein neues Phänomen mit Pflanzenschutzmittelrückständen auf. So werden immer wieder Rückstände von zwei Herbizidwirkstoffen (Pendimethalin und Prosulfocarb) in Bio-Lebensmitteln gefunden.

 

Das Problem:

Diese Wirkstoffe wurden nachweislich auf keinem Betrieb im näheren Umkreis eingesetzt!

 

Erst die Hartnäckigkeit eines betroffenen Bio-Bauern in Brandenburg hat dazu geführt, dass das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz der Sache auf den Grund gegangen ist, mit erschreckendem Ergebnis:


Die Wirkstoffe werden über große Entfernungen (bis zu 30 km!) im wahrsten Sinne des Wortes mit dem Winde verweht und gehen dann mit dem Regen auf den Ökoflächen nieder.
Inzwischen wissen die Fachbehörden um das Problem. Die betreffenden Wirkstoffe gelten als leicht flüchtig und können daher über weite Strecken mit der Luft transportiert werden. Trotz dieser Erkenntnisse wurde die Zulassung dieser Mittel sogar wieder verlängert – das Problem Fernabdrift spielte dabei gar keine Rolle.

Einige Pflanzenschutzdienste empfehlen  zwar auf andere Mittel auszuweichen, dies bleibt jedoch ohne jegliche Wirkung. Im Gegenteil, die in Deutschland verkauften Mengen von Pendimethalin und Prosulfocarb sind in den letzten Jahren sogar angestiegen.

 

Dieser Zustand ist sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Bio-Betriebe völlig unzumutbar!

 

 

Die Lösung wäre einfach und kann nur lauten:

 

 1. Das Risiko der Fernverwehung muss als Kriterium bei der Zulassung
     von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden

2. Wirkstoffe mit entsprechendem Risiko dürfen nicht zugelassen bzw. 
    müssen verboten werden

 

3. Es muss eine Steuer auf Pflanzenschutzmittel eingeführt werden, aus
    deren „Einkünften“ entsprechende Schäden ausgeglichen werden

 

Es kann nicht sein, dass wider besseren Wissens Verbraucherinnen und Verbraucher diesem Risiko ausgesetzt werden und geschädigte Bio-Bauern auf den zum Teil Existenz bedrohenden Schäden sitzen bleiben.