Nitrat hat im Grundwasser nichts zu suchen

Deutschland hat sich zur Umsetzung der Nitrat-Richtlinie der EU verpflichtet und hierzu 1996 die Düngeverordnung erlassen, die insbesondere Regeln zur Anwendung von Wirtschaftsdüngern enthält und verhindern soll, dass Nährstoffe infolge der Düngung in Oberflächen- und Grundwasser  gelangen. Trotz Düngeverordnung, die zuletzt 2012 geändert wurde, ist aber keine Verbesserung, z.B. beim Eintrag von Nitrat ins Grundwasser eingetreten, weshalb die EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat und Deutschland dadurch hohe Strafzahlungen drohen.


Die Kosten der Nitratbelastung tragen Verbraucher durch den Preis für Trinkwasser, der durch notwendige Reinigungsmaßnahmen steigt und durch ihre Steuern, wenn der Staat Strafen an die EU zahlen muss. In manchen tierstarken Regionen in Deutschland sind die Nitratgehalte inzwischen derart hoch, dass vorhandene Reinigungssysteme nicht mehr ausreichen, um das Nitrat heraus zu filtern und Brunnen daher geschlossen werden müssen.


Ursachen

Auch wenn die Nährstoffe aus der Landwirtschaft stammen, kann man den Landwirten sogar nur bedingt einen Vorwurf machen, denn sie halten ja weitgehend geltendes Recht in Form der Düngeverordnung ein, ergo führt die aktuelle Düngeverordnung nicht zum Ziel.
Über eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung wird jedoch politisch seit Jahren keine Einigung erzielt, nicht zuletzt auch aufgrund des Einflusses starker Lobbygruppen aus dem Bereich intensiver Tierhaltung.

Allerdings ist die Düngeverordnung nur ein Hebel, um tatsächlich eine Umkehr zu erreichen. Die Düngeverordnung kuriert außerdem nur Symptome, ohne an den Ursachen anzusetzen. Die Grundursache liegt meiner Meinung nach darin, dass sich infolge der Industrialisierung der Landwirtschaft die Tierhaltung von der Fläche entkoppelt hat, d.h. es nicht mehr gewährleistet ist, dass Betriebe den anfallenden Wirtschaftsdünger sachgerecht auf ihren Flächen verwerten können, ohne für Nährstoffausträge zu sorgen. Wirtschaftsdünger, vor allem in Form von Gülle, werden daher „exportiert“ und dabei so nah wie möglich ausgebracht, um Transportkosten einzusparen. In der Folge ist die Höhe der Nitratbelastung vor allem in Regionen mit hoher Tierhaltungsdichte besonders prekär.

Gegenmittel?

Das wirksamste Mittel, der Nitratbelastung entgegen zu wirken wäre daher die Bindung der Tierhaltung an die Fläche über die Definition eines Höchstbesatzes pro ha. Dies wäre leicht umzusetzen, in dem z.B. für Ställe, die keine entsprechende Fläche nachweisen können, keine Genehmigungen mehr erteilt werden.

Die Politik könnte hier viel vom Ökolandbau lernen. Hier ist die Flächenbindung der Tierhaltung Kernbestandteil der Richtlinien, um Nährstoffausträge zu verhindern und außerdem eine heimische Futtergrundlage ohne Importe zu ermöglichen.

Die derzeitige Diskussion zur Überarbeitung der Düngeverordnung geht jedoch dahin, dass die Zeiten, in denen Wirtschaftsdünger ausgebracht werden, weiter eingeschränkt werden sollen. Das würde vor allem Ökobauern treffen, also gerade diejenigen, die verantwortungsvoll mit den Nährstoffen umgehen und für Nitratbelastung im Grundwasser am wenigsten verantwortlich sind.